Seit Freitag, 20. August, gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes für ganz NRW – und somit auch für Bielefeld. Entscheidend ist der Grenzwert von 35 für strengere Maßnahmen, alle anderen Inzidenzstufen entfallen.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

3G = Geimpft, genesen, getestet:
Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen.
Alle anderen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen und Dienstleistungen negativ getestet sein. Ein negativer Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) wird benötigt für:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln:
Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:

  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Handel
  • Innenräume mit Publikumsverkehr
  • Warteschlangen und an Verkaufsständen
  • Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen (außer am Sitzplatz)

Gern informieren wir Sie detailliert unter der Telefon-Nr.
0521 – 10 16 19