Seit Freitag, 20. August, gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes für ganz NRW – und somit auch für Bielefeld. Entscheidend ist der Grenzwert von 35 für strengere Maßnahmen, alle anderen Inzidenzstufen entfallen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
3G = Geimpft, genesen, getestet:
Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen.
Alle anderen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen und Dienstleistungen negativ getestet sein. Ein negativer Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) wird benötigt für:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln:
Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Handel
- Innenräume mit Publikumsverkehr
- Warteschlangen und an Verkaufsständen
- Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen (außer am Sitzplatz)
Gern informieren wir Sie detailliert unter der Telefon-Nr.
0521 – 10 16 19